Schadursache: "Böser Nachbar"

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt". Diese Erfahrung müssen leider auch Gartenbesitzer machen.

Auch wenn die durch das jeweilige Nachbarrecht (Landesrecht) vorgegebenen Regelungen eingehalten werden, gefällt nicht jedem Nachbars Gartengestaltung. Wenn dann Pflanzen plötzlich welken oder die umstrittene Hecke teilweise oder sogar ganz abstirbt, scheint die Schadursache "Böser Nachbar" schnell ausgemacht.

Dabei ist der "Täter" jedoch in den meisten Fällen unter den "üblichen Verdächtigen" zu suchen: Ungünstige Standortverhältnisse, zuwenig oder zu viel Wasser, Bodenverdichtungen, Anwachsprobleme, tierische Schädlinge oder Pflanzenkrankheiten.

Steht der "Böse Nachbar" erst einmal unter Verdacht, besteht meist der Wunsch, das vermeintlich gegossene oder gespritzte Mittel nachweisen zu wollen.

Bedenken Sie in diesem Fall:
  • Um eine chemische Substanz, z.B. ein Unkrautvernichtungsmittel, nachweisen zu können, muss man in etwa wissen, um welchen Stoff es sich handelt. Es ist sonst nicht möglich, ihn ausfindig zu machen.
  • Eine Untersuchung in einem dafür ausgerüsteten Labor ist sehr teuer. Sie kann je nach Umfang des Untersuchungsauftrages 1000 € und mehr kosten. Das Ergebnis kann auch lauten: "Der Stoff xy konnte nicht festgestellt werden"
  • Selbst wenn der pflanzenschädigende Stoff gefunden würde, ist damit noch nicht die Täterschaft bewiesen!

Der Kressetest

ist eine einfache Möglichkeit um fest zustellen, ob sich wuchshemmmende Stoffe im Boden befinden. Dazu ein Schälchen mit der "verdächtigen" Erde und ein Schälchen mit unbelasteter Gartenerde füllen. In beide Schälchen die gleiche Menge (z.B. mit einem Kaffeelöffel abmessen oder mit einer Briefwaage abwiegen) Kresse aussäen, gleichmässig feucht halten (evtl. mit Frischhaltefolie abdecken) und keimen lassen. Nach einigen Tagen können Sie das Ergebnis vergleichen: Ist die Kresse in beiden gleich gut gekeimt, ist die Erde in Ordnung! Falls nicht, kann das ein Hinweis sein auf keimhemmende Stoffe.

Unsere Tipp:

Nach unserer Erfahrung ist in 99,9% der Fälle der "böse Nachbar" nicht der Verursacher. Ein Rechtsstreit ist teuer und lang, der Ausgang ungewiss, zumal die Beweisführung äußerst schwierig ist. Das nachbarliche Verhältnis wird dadurch bestimmt nicht verbessert!
Empfehlung: Versuchen Sie, mit dem Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nehmen Sie bei Bedarf einen neutralen Dritten zur Schlichtung (z. B. Schiedsmann) dazu. Und wenn die Fronten ganz verhärtet sind, ist die Devise: " Der Klügere gibt nach!" sicherlich nervenschonender und spart erfahrungsgemäß eine Menge Ärger, Zeit und Geld!


eva.morgenstern@dlr.rlp.de     www.gartenakademie.rlp.de