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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Kamp-Bornhofen [81186]      Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald-Osteifel mit Dienstsitz: Montabaur
 
 
Schlussfeststellung erlassen

Die Flurbereinigungsbehörde hat das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Kamp-Bornhofen durch folgende Feststellungen abgeschlossen:

1. Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren
hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Kamp-Bornhofen beendet. (Diese Zustellung ist erfolgt am 10.04.2019, mit diesem Tag ist die Teilnehmergemeinschaft Kamp-Bornhofen erloschen).

Weitere Informationen können der pdf-Datei unter Punkt 4 –Bekanntmachungen- (Schlussfeststellung.pdf) entnommen werden.

 
letzte Aktualisierung: 02/25/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Montabaur
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
Das Zusammenlegungsverfahren Kamp-Bornhofen umfasst eine Fläche von 31,7 ha und wird wie folgt
von den außen angrenzenden Flurstücken begrenzt:

- Im Süden von der Bahnstrecke (Gemarkung Kamp-Bornhofen, Flur 21, Flurstück
Nr. 633/2 und Flur 20, Flurstück Nr. 756/1 tlw.);
- Im Norden von der Wegeparzelle Gemarkung Kamp-Bornhofen Flur 1, Flurstück
Nr. 33 tlw. und Gemarkung Filsen Flur 4, Flurstück Nr. 12/2 tlw. ;
- Im Osten von dem Fußweg Gemarkung Kamp-Bornhofen Flur 21, Flurstück Nr. 632
und Flur 20 Flurstück Nr. 750/1 tlw. und von den Flurstücken Gemarkung Kamp-
Bornhofen, Flur 20, Flurstücke Nrn. 553 und 608/1;

- Im Westen von den Flurstücken Gemarkung Filsen, Flur 4, Flurstück Nr. 8/2 und
Gemarkung Kamp-Bornhofen, Flur 22, Flurstücke Nrn. 247, 248, 249, 250, 251/2,
252 und 254.

 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren wird gem. §§ 91 ff. FlurbG angeordnet mit dem Hauptziel, notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen und durchzuführen. Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als zuständige Naturschutzbehörde hat mit Datum vom 02.12.2009 einen entsprechenden Antrag nach § 93 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz gestellt. Die Flächen im Verfahrensgebiet sollen soweit möglich durch Ankauf in öffentliches Eigentum überführt, zusammengelegt und freigestellt werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Einladung zur Aufklärungsversammlung:bekanntmachung_aufklaerungsversammlung.pdf
Zusammenlegungsbeschluss vom 14.12.2010:beschluss_kamp_bornhofen.pdf
Einladung zur Vorstandswahl:vorstandswahl_kamp_bornhofen.pdf
Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Wahl des Vorstandes:vorstandswahl_neu__kamp_bornhofen.pdf vorstandswahl_neu__kamp_bornhofen.pdf
Verschiebung des Termines für die Vorstandswahl:vorstandswahl_neu_verschiebung.pdf vorstandswahl_neu_verschiebung.pdf
Ergebnis der Vorstandswahl:wahlergebnis_kamp_bornhofen.pdfwahlergebnis_kamp_bornhofen.pdf
Signalisierung von Vermessungspunkten:signalisierung_kamp_bornhofen.pdfsignalisierung_kamp_bornhofen.pdf
Rohplanvorlage:rohplanoffenlage_kamp-bornhofen.pdfrohplanoffenlage_kamp-bornhofen.pdf
Vorlage des Zusammenlegungsplanes: bekanntmachung_plan_kamp_bornhofen.pdfbekanntmachung_plan_kamp_bornhofen.pdf
Vorläufige Besitzeinweisung:vorl_besitzeinweisung_kamp-Bornhofen.pdfvorl_besitzeinweisung_kamp-Bornhofen.pdf
Überleitungsbestimmungen:ueberleitungsbestimmungen.pdfueberleitungsbestimmungen.pdf
Ausführungsanordnungausfuehrungsanordnung.pdfausfuehrungsanordnung.pdf
Vorlage des Nachtrages 1:bekanntmachung_nachtrag1.pdfbekanntmachung_nachtrag1.pdf
Pflanzaktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung (MgdF)":bekanntmachung_MgdF.pdfbekanntmachung_MgdF.pdf
Antragsunterlagen zur Pflanzaktion MgdF:Bestellliste.pdfBestellliste.pdf Merkblatt.pdfMerkblatt.pdf Sortenliste.pdfSortenliste.pdf
SchlussfeststellungSchlussfeststellung.pdfSchlussfeststellung.pdf
 
5. Karten
 
Kartenausschnitt zur Einladung zur Aufklärungsversammlung:gebietskarte.pdf
Gebietskarte zum Zusammenlegungsbeschluss:gebietskarte_dina3.pdf
Karte des Neuen Bestandes - Zusammenlegungsplan:Karte_neuer_bestand_planvorlage.pdfKarte_neuer_bestand_planvorlage.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Frank Kalkofen
Anschrift:
Marienstraße 56, 56341 Kamp-Bornhofen
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Montabaur
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56410 Montabaur, Bahnhofstr. 32
Email:
Landentwicklung-Westerwald@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Stumm, Heiko
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Krämer, Klemens
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Bendorff-Schmitt, Elke
Sachgebietsleiter Landespflege:
Böwingloh, Frank
Sachgebietsleiter Bau:
Diefenthal, Norbert
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
31.70 ha
Anzahl der Beteiligten:
188
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Filsen, Kamp-Bornhofen
 
 
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