Weinabsatzförderung (BIM) - SP-0305

Stand: 04/27/2023
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Berufsverbände (z.B. Weinbauverbände, Vereinigungen von Weingütern, Branchenverbänden) öffentlichen Stellen (z.B. Gebietsweinwerbungen, Landwirtschaftskammer)


Was wird gefördert?
Informationskampagnen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der EU werden gefördert, sofern sie sich auf folgende Themen beziehen:
  • Verantwortungsvoller Weinkonsum und die mit Alkohol verbundenen Gefahren
  • Unionsregelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für Weine aus Rheinland-Pfalz, insbesondere die Bedingungen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der besonderen Qualität, dem Ansehen oder anderen Eigenschaften des Weins aufgrund seines besonderen geografischen Umfelds oder Ursprungs; der Ursprung des Weins ist als Teil der Informationsmaßnahmen zu benennen.


Wie wird gefördert?
Gefördert werden 50% der förderfähigen Kosten. Die förderfähige Mindestinvestition je Antrag beträgt 5.000 EUR.


Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Der Antragsteller muss sich in Rheinland-Pfalz befinden und über rheinland-pfälzische Weine mit geschütztem Ursprung oder mit geschützter geografischer Angabe informieren
  • Die Unterstützung einzelner Vorhaben wird maximal über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt
  • Ein Finanzierungsplan ist vorzulegen
  • Ein Nachweis, dass der Antragsteller über die administrative, finanzielle (Finanzierungsbestätigung) und perationelle Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Vorhabens verfügt ist zu erbringen.
  • Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren


Förderausschlüsse
  • Maßnahmen, die im Rahmen anderer Förderinstrumente der Europäischen Union unterstützt werden
  • Vorhaben, die auf bestimmte Handelsmarken ausgerichtet sind
  • Konsumanregende Maßnahmen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
  • Insolvenzverfahren
  • offenen Rückzahlungsanforderungen der Kommission


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Antrag
GAP-Kurzbeschreibung
Auszug GAP-Auswahlkriterien
Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex



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