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Das EU-Bio-Logo. Seit 2010 gibt es für verpackte Biolebensmittel ein Logo mit dem Euro-Blatt . Das Symbol zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden. Alle Bioprodukte, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau hergestellt wurden, müssen mit diesem Logo gekennzeichnet werden - zusammen mit der Angabe der Herkunft und dem Code der Kontrollstelle. Die Schreibweise sieht für alle EU-Staaten einheitlich folgende drei Glieder vor: AB-CDE-999. AB: Kürzel des Mitgliedstaats oder des Drittlandes, in dem die Kontrollen stattfinden, in Deutschland DE. CDE: eine vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegte Bezeichnung, die auf die ökologische Produktion Bezug nimmt, in Deutschland ÖKO. 123: die Referenznummer der Kontrollstelle. Für Deutschland lautet die neue Schreibweise : DE-ÖKO-123 Die Herkunftsangabe muss in folgender Form erfolgen: EU-Landwirtschaft bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU Nicht-EU-Landwirtschaft bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern. EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der EU und zum Teil in einem Drittland. Angabe des Ländernamens allein oder zusätzlich: wenn alle landwirtschaftlichen Rohstoffe in demselben Land erzeugt wurden. Das deutsche Bio-Siegel sowie die Logos der Bio-Anbauverbände, wie Bioland oder Demeter, dürfen zusätzlich verwendet werden.
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