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Vermessungstechniker/in (m/w/d). Du beendest 2024 die Schule und suchst eine Ausbildungsstelle bei einem krisensicheren Arbeitgeber? Dann bist du bei uns genau richtig! An unserem Dienstort in Kaiserslautern ist zum 01. August 2024 eine Ausbildungsstelle für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in (m/w/d) zu besetzen. DAS BIETEN WIR DIR eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung an einem interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz im Landesdienst von Rheinland-Pfalz arbeiten „Drinnen“ und „Draußen“ vielfältige Einsatz- und Fortbildungsmöglichkeiten gute Bezahlung bereits während der Ausbildung Das BRINGST DU MIT mindestens einen qualifizierten Sekundarabschluss I guter Notendurchschnitt auf dem Zwischen- bzw. Abschlusszeugnis insbesondere in den Fächern Mathematik und Deutsch Einsatzbereitschaft Flexibilität Aufgeschlossenheit und engagierte Mitarbeit. Über den Vermessungsberuf und über die Aufgaben des DLR findest Du hier viele Informationen: Weitere Informationen findest Du unter www.dlr.rlp.de (Service), www.add.rlp.de (Themen/Berufsbildung) oder www.landentwicklung.rlp.de (Ausbildung). Ein „Schnupper“praktikum an der Dienststelle ist nach Rücksprache möglich. WIR FREUEN UNS AUF DEINE BEWERBUNG Bitte sende uns deine aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Praktikumsnachweise sowie die letzten beiden Schulzeugnisse usw.) bis zum 08.04.2024 an folgende Adresse: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Fischerstraße 12 67655 Kaiserslautern oder Gabriele.Haas@dlr.rlp.de Ansprechpartner für Rückfragen: Gabriele Haas-von der Lehr (0631/3674-244) – Gabriele.Haas@dlr.rlp.de Weitere Informationen rund um Ihre Bewerbung Das Land Rheinland-Pfalz fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter*innen. Wir wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion oder sexuellen Identität. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerber*innen liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Auf Wunsch wird die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung geprüft. Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen nur als Kopien (ohne Mappen) einzureichen, da keine Rücksendung erfolgt. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes zu.
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