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Themenbereich:
Gesetze und Verordnungen
 
Frage:
Wie viele Bienenvölker darf man im Wohngebiet halten? Gibt es einen Mindestabstand zur benachbarten Grundstücksgrenze?

K. Büchner


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Vom Grundsatz her ist Bienenhaltung auch in Wohngebieten zulässig, außer sie ist durch entsprechende örtliche Regelungen ausdrücklich untersagt. I.R. des § 906 BGB können Nachbarn die Bienenhaltung nicht verbieten, wenn diese lediglich zu unbeträchtlichen Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks führt. Bei umfangreicheren Bienenhaltungen kann die Beeinträchtigung leicht als beträchtlich eingestuft werden; zumal wenn es sich um kleine Grundstücksgrößen in reinen Wohngebieten handelt. Hier liegt der Schwachpunkt und Spielraum richterlicher Entscheidung. Von ortsüblicher Bienenhaltung kann i. A. ausgegangen werden, wenn sich weitere Bienenhaltungen innerhalb der Gemeinde befinden. Grundsätzlich gehören größere Bienenstände in den Außenbereich. Ferner muß der Imker alles Mögliche tun, um Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden. Hierzu gehört auch die Bienen so aufzustellen, dass der Hauptbienenflug über das eigene Grundstück und nicht durch den Gartenzaun des Nachbargrundstücks erfolgt. Abstandsregelungen für die Aufstellung von Bienenvölkern sind nicht bekannt.

Dr. A. Schulz




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