Einführung in das Nachbarrecht

Nur selten kann man sich aussuchen, mit wem man es als Wohnungs- oder Grundstücksnachbarn zu tun hat. Unterschiedliche Temperamente und Empfindlichkeiten, unterschiedliche Altersgruppen und Lebensweisen, Rücksicht und Rücksichtslosigkeit können hier mangels Ausweichmöglichkeit so unmittelbar wie sonst kaum in anderen Lebenssituationen zusammenstoßen. So ist es nicht verwunderlich, dass es im Nachbarschaftsverhältnis häufig Streit gibt. Manche dieser Streitfälle ließen sich vermeiden, wenn die streitenden Nachbarn ihre Recht und Pflichten besser kennen würden. Dass dies oft nicht der Fall ist, hat seinen Grund auch darin, dass die Regeln für das Nachbarschaftsverhältnis nicht in einem einheitlichen "Nachbarrechtsgesetzbuch" festgelegt sind, das sich leicht lesen und verstehen ließe. Vielmehr ist es so, dass sich nachbarrechtliche Vorschriften in zahlreichen unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowohl des Zivilrechts, als auch des öffentlichen Rechts (gelegentlich auch des Strafrechts) finden, die teils in bundesrechtlicher, teils in landesrechtlicher Kompetenz erlassen wurden. Häufig wirken diese unterschiedlichen Regelungen auch wechselseitig aufeinander ein, so z.B. wenn Fragen der Zumutbarkeit im Zivilrecht durch öffentlich-rechtlich festgelegte Richt- und Grenzwerte konkretisiert werden. So ist in manchem Fall anwaltliche Hilfe allein schon deshalb erforderlich, um überhaupt erst feststellen zu können, welche nachbarrechtlichen Vorschriften existieren und im konkreten Streitfall einschlägig sind. Besteht hier Klarheit, lassen sich Streitigkeiten auch eher gütlich beilegen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Näheres zum Nachbarrecht Rheinland-Pfalz finden Sie hier: https://jm.rlp.de/fileadmin/mjv/Broschueren/Nachbarrecht_2021.pdf



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