Neuregelung des Versuchsanbau (alt: Anbaueignungsversuche)
Mit dem Inkrafttreten der neuen Weinverordnung am 8. Mai 2021 gibt es folgende Neuregelungen für den Versuchsanbau:
- Die Anpflanzung und Wiederbepflanzung von Versuchsflächen ist den zuständigen Landesbehörden mitzuteilen. Für RLP wird dies die LWK sein. Es gibt keine Versuchsgenehmigungen durch das DLR.
- Erzeugnisse von diesen Flächen dürfen bis zu 20 Hektoliter je Betrieb und Jahr als Deutscher Wein vermarktet werden.
- Die maximal zulässige Fläche für den Versuchsanbau ist auf 0,1 ha pro Betrieb begrenzt.
- Die Anpflanzung ist vom Genehmigungssystem ausgenommen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach unter 0671 793-0 |