Neuregelung für den Versuchsanbau

Neuregelung des Versuchsanbau (alt: Anbaueignungsversuche)

Mit dem Inkrafttreten der neuen Weinverordnung am 8. Mai 2021 gibt es folgende Neuregelungen für den Versuchsanbau:
  • Die Anpflanzung und Wiederbepflanzung von Versuchsflächen ist den zuständigen Landesbehörden mitzuteilen. Für RLP wird dies die LWK sein. Es gibt keine Versuchsgenehmigungen durch das DLR.
  • Erzeugnisse von diesen Flächen dürfen bis zu 20 Hektoliter je Betrieb und Jahr als Deutscher Wein vermarktet werden.
  • Die maximal zulässige Fläche für den Versuchsanbau ist auf 0,1 ha pro Betrieb begrenzt.
  • Die Anpflanzung ist vom Genehmigungssystem ausgenommen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach unter 0671 793-0


Philipp.Rueger@dlr.rlp.de