Honigverordnung

Stand: 02/26/2021
Jeder Imker, der seinen Honig in den Verkehr bringt, d.h. verkauft oder an Dritte weiter gibt, muss sich an Gesetze und Verordnungen halten. Eine wichtige Verordnung ist hier die Honigverordnung. Sie definiert unter anderem den Begriff "Honig" als Naturprodukt, regelt die Zusammensetzung von Honig und gibt einzuhaltende Grenzwerte (z.B. Wassergehalt, HMF) vor.

Unter folgendem Link finden Sie das vollständige pdf-Dokument: Honigverordnung


Saskia.Woehl@dlr.rlp.de