Betriebsbeschreibung - Was ist das?

Die Anfertigung einer Betriebsbeschreibung steht jeden Öko-Landwirt am Anfang seiner Umstellungszeit bevor. Spätestens wenn die Kontrollstelle sich zur Erstkontrolle ankündigt, gilt es sich mit dem Thema auseinander zusetzen.

Wozu dient die Betriebsbeschreibung?
Die Betriebsbeschreibung verschafft der Kontrollstelle einen Überblick, wie der Betrieb aufgebaut/strukturiert ist. Welche Flächenausstattung hat er und vor allem wo liegen die Flächen? Welche Stallungen sind vorhanden? Wie viele Tiere werden gehalten? Wo welche Betriebsmittel gelagert? Diese Punkte muss ein Kontrolleur wissen, wenn er einen Betrieb möglichst sorgfältig und effektiv kontrollieren möchte. Die Betriebsbeschreibung ist somit ein Grundstein für alle weiteren Kontrollen und sollte daher entsprechend sorgfältig angefertigt werden.

Was gehört zur Betriebsbeschreibung?
Die Betriebsbeschreibung soll eine vollständige Beschreibung des Betriebes und seiner Tätigkeiten sein. Klassische Bestandteile sind:
  • Flächenverzeichnis mitsamt Luftbildkarten
  • Lageplan der Hofstelle(n), mit Angaben dazu was wo gelagert wird bzw. welche Tiere wo stehen
  • Für die Ställe sind Grundrisspläne anzulegen. Hier kann auf, so weit vorhanden, Baupläne zurück
  • gegriffen werden. Ansonsten sind die Pläne selber anzufertigen. Tipp: Die Zeichnung von Lage-
  • und Grundrissplänen ist eine sinnvolle Aufgabe für Auszubildende und/oder Praktikanten im Betrieb.
  • Überblick über den Viehbestand, z.B. in Form von Auszügen aus der Datenbank HI-Tier
  • Beschreibung von Produktions-/Verarbeitungsprozessen. Dies gilt vor allem, wenn im Betrieb eine
  • Weiterverarbeitung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse erfolgt (Kontrollbereich B), also zum
  • Beispiel das Vermahlen von eigenem Speisegetreide zu Mehl.
  • mit zur Betriebsbeschreibung gehört auch, welche Tätigkeiten an Subunternehmer vergeben sind!
  • So zum Beispiel der Metzger, welcher im Lohn Wurst für den Hofladen herstellt.
Was unbedingt für die Betriebsbeschreibung erforderlich ist, wird Ihnen auch von Ihrer Kontrollstelle im Vorfeld der Erstkontrolle mitgeteilt. Tipp: Die benötigten Unterlagen am besten nicht nur im Original, sondern direkt auch in Kopie für den Kontrolleur bereit halten!

Was noch zu beachten ist ...
Die Betriebsbeschreibung ist nicht viel wert, wenn sie nicht laufend aktualisiert wird. Wichtig sind zum Beispiel, erfolgte Stallneu- oder Umbauten der Kontrollstelle zu melden und aktuelle Pläne mit der Meldung einzureichen. Gleiches gilt , wenn zum Beispiel neue Flächen zum Betrieb kommen. Auch diese sind mit Bezeichnung (Schlagnr./Flurkstücknr.), Luftbildern und Angabe der letzten konventionellen Maßnahme der Kontrollstelle zu melden. Hier geht es vor allem um die Festsetzung des Beginns der Umstellungszeit für diese Flächen!


Christian.Cypzirsch@dlr.rlp.de     www.Oekolandbau.rlp.de