EULLa - Antragsverfahren 2020



Stand: 06/22/2020


Am 22. Juni beginnt das Antragsverfahren des EULLa-Programms. Das haben Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken bekanntgegeben. Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis 17. Juli 2020 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren.

„Mit dem Start des EULLa-Programms fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das dem Schutz unserer Umwelt, die Artenvielfalt fördert sowie den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt“, sagten Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich des Antragsstarts. 

Mit Blick auf den bevorstehenden Übergang in die neue EU-Förderperiode werden Anträge für Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von drei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen können für ein Jahr verlängert werden.

Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms

Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert. 

Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

•  Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
•  Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
•  Anlage von Gewässerrandstreifen,
•  Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
•  Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,
•  Umwandlung von Acker in Grünland,
•  Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und 
    tiergerechte Haltung auf Grünland,
•  Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
•  Alternative Pflanzenschutzverfahren,
•  Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
•  Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
•  Vertragsnaturschutz Grünland,
•  Vertragsnaturschutz Kennarten,
•  Vertragsnaturschutz Acker,
•  Vertragsnaturschutz Weinberg sowie
•  Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl von Förderanträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, sagten Höfken und Dr. Wissing.  

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Mit Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. 

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird darüber hinaus auf die partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels „Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung“ gesetzt. Dabei wird das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung. 

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern und Beraterinnen der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Zusätzlich werden Webinare stattfinden. Die Termine werden noch bekannt gegeben.

Über Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten informieren unter www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de. 

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550



















Agrarumwelt@dlr.rlp.de