Vorzeitige Ausführungsanordnung

Die vorzeitige Ausführungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, durch den die Ausführung des Flurbereinigungs- / Zusammenlegungsplanes vor Eintritt seiner Rechtskraft angeordnet wird. Der Verwaltungsakt kann erlassen werden, wenn die Flurbereinigungsbehörde die verbliebenen Widersprüche der Spruchstelle für Flurbereinigung zur Entscheidung vorgelegt hat und aus einem längeren Aufschub voraussichtlich Nachteile für die Teilnehmer entstehen würden.
Nach der vorzeitigen Ausführungsanordnung kann das Grundbuch vorzeitig berichtigt werden, um Rechtsgeschäfte (Kauf, Verkauf, Beleihung,...) auf der Basis der neuen Grundstücke zu tätigen, soweit diese nicht von verbliebenen Widersprüchen betroffen sind.