Ruschberg [00792]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Dienstsitz: Simmern

 
 
letzte Aktualisierung: 11/05/2009
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsgebiet umfaßt die gesamte Gemarkung Ruschberg einschließlich der Ortslage.

Das Neubaugebiet 'Auf der Wäschbach' in der Flur 9 bleibt von dem Verfahren ausgeschlossen. Die Grundstücke in diesem Bereich sind zweckmäßig geformt und ordnungsgemäß vermarkt und vermessen.

Der Gemarkungsbereich nördlich der Bahnlinie in den Fluren Nrn. 2, 8 und 9 zum ehemaligen Gutsbezirk Baumholder hin bleibt vom Verfahren ausgeschlossen, da hier kein Regulierungsbedarf vorhanden ist.

Das Flurbereinigungsgebiet ist insgesamt rund 508 ha groß, davon Ortslage 51 ha.

Das im Flurbereinigungsgebiet vorhandene Wegenetz ist ergänzungsbedürftig. Die Grenz- und Eigentumsverhältnisse in der Ortslage von Ruschberg sind oftmals unklar. Das Urkataster aus dem Jahr 1842 ist für das Flurbereinigungsgebiet die Grundlage des Liegenschaftskatasters. Mit Hilfe der Bodenordnung sollen die unklaren Grenz- und Eigentumsvehältnisse im Flurbereinigungsgebiet geregelt und die rechtlichen Verhältnisse geordnet werden. Damit wird sowohl ein im Interesse der Grundstückseigentümer als auch ein im öffentlichen Interesse liegendes einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Liegenschaftskataster geschaffen.

Die Bezirksregierung Koblenz beauftragte im Oktober 1996 die GfL Planungs- und Ingenieurgesellschaft GmbH, Zweigstelle Koblenz, mit der Erstellung eines agrarstrukturellen Entwicklungsplanes (AEP) für den räumlichen Entwicklungsschwerpunkt in der Verbandsgemeinde Baumholder (Landkreis Birkenfeld).

Nach dieser nunmehr im Entwurf vorliegenden AEP stellt die Bodenordnung als
differenziertes Flächenmanagement ein Aufgabenschwerpunkt zur Entwicklung des Planungsgebietes dar. Die Ortsgemeinde Ruschberg ist hierbei mit Priorität I zu betrachten.

Desweiteren kann die Bodenordnung wichtige Hilfestellungen bei Lösungen von Landnutzungskonflikten und der Umsetzung wasserwirtschaftlicher, landespflegerischer und kommunaler Erfordernisse bieten.

So sind im Flurbereinigungsgebiet als Maßnahmen der Landentwicklung Maßnahmen der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Dorferneuerung und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes vorgesehen. Insbesondere soll das Programm der Landesregierung 'ökologisch standortgerechte Landnutzung, Renaturierung von Bachauen und Schaffung natürlicher Retentionsräume zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Nahe' (Naheprogramm) mit Hilfe bodenordnerischer Maßnahmen gefördert werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 16.12.1998
Anordnungsbeschluss 18.12.1998
Wahl des Vorstandes der TG 03.02.1999
Feststellung der Wertermittlung 05.05.2006
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 20.01.2004
Planwunschtermin 15.02.2006
Allgemeiner Besitzübergang 01.09.2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 31.03.2009
Eintritt des neuen Rechtszustandes 30.11.2009
Berichtigung der öffentlichen Bücher 09.08.2010
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
aendbeschl3.pdf
3. Änderungsbeschluss
vom 08.01.2009
oeff_bek_planvorlage.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
vom 03.03.2009
oeff_bek_nachtrag_1.pdf
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten
Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin
über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
vom 03.08.2009
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Johann Alles
Anschrift:
Ringstraße 11, 55776 Ruschberg
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmernoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Schloßplatz 10, 55469 Simmern
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Schröder, Sabrina
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Keller, Volker
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Lang, Christa
Sachgebietsleitung Landespflege:
Buff, Jörg
Sachgebietsleitung Bau:
Bernd, Daniel
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
510 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
552
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Baumholder, Fohren-Linden, Reichenbach, Ruschberg
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Informationsblatt Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Informationsblatt Vermessung und Abmarkung in Bodenordnungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung zur Selbstvertretung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel