 | Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Sie wird ortsüblich bekannt gemacht in den Amtsblättern der Verbandsgemeinden Ruwer und Schweich an der Römischen Weinstraße sowie der Stadt Trier.
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung mit Akzeptanzermittlung für ein Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Gemeinde Waldrach
Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Waldrach ein Bodenordnungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils gültigen Fassung, anzuordnen.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst die Weinbergslagen mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen nördlich der Ortslage Waldrach, Gemarkung Waldrach, Fluren 39 und 40 ganz, Flur 41 ganz mit Ausnahme der Flurstücke 37 – 40 und die Fluren 1, 2 und 42 teilweise, sowie östlich der Ortslage die Fluren 7 und 8 jeweils teilweise.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch noch weitere angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.
Die Eigentümer der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer
Aufklärungsversammlung
am Mittwoch, den 12.08.2026, um 18:00 Uhr,
im Familienzentrum, Kegelbungert 1, 54320 Waldrach
eingeladen.
In dieser Versammlung wird das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.
Die vorgesehene Abgrenzung des Verfahrens kann im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren → Waldrach WG → 5. Karten) eingesehen werden.
Trier, den 13.07.2026
DLR Mosel
Im Auftrag
Gez. Simon Liefgen |  |