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Für die Weinbergsflächen der Gemeinde hat die Gemeinschaft aller Weinbergsbesitzer und -nutzer (Aufbaugemeinschaft) in einer Mitgliederversammlung einen so genannten Aufbauplan beschlossen, in dem die zeitliche und räumliche Abfolge der einzelnen neu anzulegenden Weinbergsgebiete der Gemeinde festgelegt ist. An diesem Aufbauplan orientiert sich die Abgrenzung und die Abfolge der einzelnen Flurbereinigungsabschnitte. Entsprechend der in der Weinbergsflurbereinigung in der Pfalz üblichen Vorgehensweise wurde für das gesamte Gebiet der Aufbauplanung ein Flurbereinigungsverfahren durch den Flurbereinigungsbeschluss vom 11.02.2002 als so genanntes Stammverfahren (s. Übersichtskarte Verfahrensgebiet) angeordnet. Für die Bearbeitung jedes Aufbauabschnittes wird von dem Stammverfahren ein jeweils rechtlich selbständiges Flurbereinigungsverfahren (Projekt) abgeteilt und durchgeführt. Von diesem Stammverfahren wurden bereits Projekte unter den Bezeichnungen Gleiszellen-Gleishorbach I bis III (entspricht Aufbauabschnitt IV des Aufbauplanes der Aufbaugemeinschaft) abgeteilt. Über die Bearbeitung der verbleibenden Restflächen (Aufbauabschnitt III) soll frühestens 2018 in einer Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft entschieden werden.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken