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GAP-SP 2023-2027
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GAP-SP - Gemeinsame Agrarpolitik Strategieplan. Der GAP-SP wird von Deutschland maßgeschneidert umgesetzt und soll die sozioökonomische Struktur und den ländlichen Raum stärken. Dabei werden Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt und die natürlichen Ressourcen sowie die biologische Vielfalt geschützt. Bei der jährlichen Kontrolle werden die Ziele und Maßnahmen überprüft. Finanziert wird der GAP-SP druch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die GAP 2023-2027 - eine faire GAP Ziel der GAP ist es die Erzeugung von nachhaltigen Lebensmitteln und die Lebensmittelversorgung zu sichern. Dabei sollen Pestizide und Düngemittel reduziert und Bewirtschaftssysteme sowie Produktionsmethoden angepasst werden. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und das Einkommen gesichert werden. In der Periode von 2023-2027 sollen vor allem der Umweltschutz im Vordergrund stehen und kleine und mittlere Betriebe und Unternehmen gestärkt werden. Struktur der GAP 2023-2027 Die GAP besteht aus zwei Säulen. Die erste Säule umfasst die Direktzahlungen und sektorale Programme, während die zweite Säule für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständig ist. Unter die Erste Säule fallen die Konditionalität und die Öko-Regelungen. Die Agrarumweltmaßnahmen finden sich in der zweiten Säule. Die Konditionalität umfasst mit GLÖZ und GAB die verpflichtenden Maßnahmen. Zu den freiwilligen Maßnahmen gehören die Ökoregelungen und die Agrarumweltmaßnahmen - kurz ÖR und AUKM. Den rechtlichen Rahmen geben viele Gesetze und Verordnungen vor, die sie unter Fachinformationen finden. 1. Säule (EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) Unter der erste Säule fallen die Einkommensstützung und die Direktzahlungen. Um die Einkommensstützung zu bekommen, müssen die Vorgaben der Konditionalität erfüllt sein. Desweiteren gehört zur erste Säule die Umverteilungszahlung, Junglandwirtprämie und die gekoppelte Zahlungen. Zu den jährlich wählbaren und freiwilligen Maßnahmen gehören die Öko-Regelungen. Ziel dieser Öko-Regelungen ist die Umsetzung von Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsleistungen, die über die Konditionalität hinausgehen. Beispielsweise das Anlegen von Blühstreifen, eine vielfältige Fruchtfolge oder Moor- und Wasserschutzmaßnahmen. Alle Öko- Regelungen und weitere Informationen finden sie unter den Fachinformationen. 2. Säule (ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden von der 2. Säule finanziert. Darüberhinaus werden über diesen Fonds die Förderung des Ökolandbaus, Investitionsförderungen und LEADER (ländliche Entwicklung) finanziert. Aber auch die Beratung und der Wissenstransfer werden durch den ELER-Fonds vorangetrieben.
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