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Landentwicklung
. Vor dem Hintergrund der sich rasant verändernden gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung der ländlichen Räume haben Bund und Länder die Leitlinien Landentwicklung beschlossen, in denen als Ziele die: -Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft -die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und -der nachhaltige Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen definiert sind. Als Umsetzungsinstrumente hierzu bieten wir an: -das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept, -die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte, -Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz den freiwilligen Nutzungsaustausch -Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen
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