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Informationen zur Prävention von Vogelschäden
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Informationen zur Prävention von Vogelschäden. Wirksame Vogelabwehr lässt sich am ehesten durch eine Kombination verschiedener Methoden erreichen. Im Anhang finden Sie einen Überblick und eine Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen im Obstbau. Um einen umfassenden Überblick zum Schadensaufkommen in Rheinland - Pfalz zu bekommen hat das Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ein Meldeportal entwickeln lassen. Informationen und den link zum Meldeportal Vogelschäden finden Sie ebenfalls im Anhang. Um Vergrämungsabschüsse von Raben- oder Saatkrähen zu veranlassen müssen Anträge gestellt werden. Zuständig sind für: Rabenkrähen innerhalb der Schonzeit (21.02. bis 31.07.) Untere Jagdbehörde / Kreis- bzw. Stadtverwaltung oder Obere Jagdbehörde / Zentralstelle der Forstverwaltung (Infos hierzu siehe Infoblatt zur Bejagung der Rabenkraehe im Anhang) Saatkrähen - Obere Naturschutzbehörde / Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd bzw. Nord. Aufgrund des hohen Schadaufkommens durch Saatkrähen wurde seitens der SGD Süd im Jahr 2025 und erneut für 2026 eine Allgemeinverfügung (AV) für Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen in Zuckerrüben und Kirschen in bestimmten Städten und Verbandsgemeinden erlassen (AV 2026 siehe Anhang). Diese besagt, dass Jagdausübungsberechtigte hier unter Einhaltung der genannten Auflagen eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zum Zwecke der Saatkrähen-Vergrämung durch Vergrämungsabschuss erhalten.Näheres zur Vorgehensweise finden Sie im Anhang (Infos zur AV Saatkrähe) bzw unter https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/deta il/allgemeinverfuegung-zum-saatkraehen-vergraemungsabschuss Die Meldeformulare finden Sie ebenso im Anhang. Kostenpflichtige Einzelanträge für Vergrämungsabschüsse bei Saatkrähen sind weiterhin außerhalb der in der AV genannten Gebiete oder in nicht aufgeführten Kulturen / Zeiträumen möglich und ebenfalls an die SGD Süd zu richten. Meldeportal Vogelschäden: im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wurde ein Meldeportal für Vogelschäden entwickelt. Ziel dieses Meldeportals ist, alle Schäden, die durch Vögel verursacht werden, zeitnah zentral zu sammeln, um zunächst einen Überblick über das Ausmaß der Schäden in den Regionen zu erlangen und gleichzeitig mit Hilfe der Daten zu beraten und an Lösungsmöglichkeiten zu arbeiten. Das Meldeportal ist auch 2026 wieder aktiv, Infos und Zugang siehe Anhang. Weitere umfassendere Hintergrundinformationen finden Sie im Vortrag von Dr. Bernd Altmayer, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (s. Anhang)
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